Alle Reisende mit Visum für länger als 30-Tage-Aufenthalt sind verpflichtet, sich innerhalb der 1.Woche der Ankunft in Ulaanbaatar bei der Immigrationsbehörde anzumelden und eine Woche vor ihrer Abreise abzumelden.
Wer den genehmigten Aufenthaltsfrist in der Mongolei überschreitet bzw. der Meldepflicht nicht folgt, ist gezwungen, bei der Ausreise eine Strafe zu zahlen.
äthiopische Staatsangehörige benötigen ein Touristenvisum für Mongolei
Um ein Touristenvisum zu beantragen sind folgende Unterlagen erforderlich:
Nutzen Sie unser umfassendes Verzeichnis von Botschaften und Konsulaten , um die nächstgelegene Vertretung zu finden. Fragen Sie bei der Botschaft Ihrer Wahl nach erforderlichen Unterlagen, Bearbeitungszeit des Visums und, ob die Vertretung Online-Anträge bearbeitet.